Die Kanzlei

Der Erhalt und die Verteidigung von Menschen- und Bürgerrechten ist eine Motivation unserer Arbeit. Insbesondere das Strafrecht sieht gravierende Einschnitte in die Rechte von Menschen vor, die einer Straftat beschuldigt werden. Daher hat sich die Kanzlei in erster Linie der Strafverteidigung gewidmet, um Ihre Rechte während der Strafverfolgung zu schützen. Dabei ist es unerheblich, ob es um allgemeies Strafrecht, Jugendstrafrecht oder strafrechtliche Nebengebiete wie Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht geht. Ebenso ist es unerheblich, in welchem Stadium der Strafverfolgung Sie sich befinden, ob Ermittlungsmaßnahmen gegen Sie angeordnet oder eingeleitet wurden, Sie eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten haben oder aber bereits ein Urteil gefällt worden ist, gegen das Sie sich zur Wehr setzen wollen. Je früher Sie sich melden, umso größer sind die Verteidigungsmöglichkeiten. Fragen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne in jeder Lage des Verfahrens!

Bitte beachten Sie: Wir verteidigen auch in politischen Verfahren. In Angelegenheiten, bei denen es etwa um Vorwürfe sexualisierter Gewalt geht sowie bei rassistisch und rechtsmotivierten Taten, vertreten wir lediglich die Betroffenen im Rahmen einer Nebenklage.

Leider müssen heutzutage immer mehr Menschen fürchten, ihre langjährige Wohnung aufzugeben. Den Tricks und Möglichkeiten der Vermieter*innen kann man meistens nur gemeinsam Grenzen setzen. Egal, ob Sie Fragen vor Abschluss eines neuen Mietvertrages haben, Sie bereits eine Kündigung, Mieterhöhung oder Modernisierungsankündigung erhalten haben oder lediglich möchten, dass Mängel in Ihrer Wohnung endlich beseitigt werden: Wir beraten Sie unfangreich und vertreten dabei ausschließlich Mieter*innen im Bereich des Mietrechts.

Auch außerhalb eines Strafverfahrens können Menschen in die Lage kommen, von polizeilichen Maßnahmen betroffen zu sein. Sehr oft sind solche vermeintlich auf Polizei- und Ordnungsrecht gestützten Maßnahmen rechtswidrig und können, auch wenn sie bereits vorüber sind, für die Betroffenen langanhaltende und gravierende negative Wirkungen entfalten. Bei den Betroffenen handelt es sich zumeinst um Gruppen wie Fußballfans oder Versammlungsteilnehmer*innen. Gegen die Beschränkung Ihrer Rechte können Sie rechtlich vorgehen – wir unterstützen Sie dabei.

In diesem Zusammenhang beraten und begleiten wir Sie auch bei der Anmeldung, Durchführung oder dem Besuch von Demonstrationen im Bereich des Versammlungsrechts. Auch hier gilt: rechte oder rassistische Versammlungen unterstützen wir nicht!

Spätestens seit der Modularisierung von Studiengängen gibt es im Grunde genommen keine unbedeutenden Prüfungen mehr. Jedes endgültige Nichtbestehen einer Prüfung kann zur Folge haben, dass Sie Ihren aktuellen Studiengang und eventuell weitere Studiengänge bundesweit nicht mehr studieren dürfen. Als Folge droht zudem die Zwangsexmatrikulation. Oft ist es jedoch nicht sinnvoll, auf das endgültige Nichtbestehen zu warten, sondern sich bereits frühzeitig gegen das Nichtbestehen des ersten Prüfungsversuchs zu wehren. Wir helfen und beraten daher in allen Angelegenheiten des Hochschul- und Prüfungsrechts – auch bei Staatsexamina.

Alle Menschen haben das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer persönlichen Daten zu bestimmen. Insbesondere im Zeitalter der digitalen Technik und sozialer Medien spielt das Thema Datenschutzrecht eine wichtige Rolle, um sein allgemeines Persönlichkeitsrecht effektiv vor Eingriffen zu schützen. Wir verstehen Datenschutz nicht als eine Gängelung, sondern als eine Möglichkeit, die persönlichen Belange von datenverarbeitenden Verantwortlichen und Betroffenen in Einklang zu bringen. Egal, ob Sie Fragen zur datenschutzrechtlichen Umsetzung in Ihrem Verein, Unternehmen oder auf Ihrer Homepage haben oder selbst als Betroffene*r Ihre in der DSGVO verbürgten Rechte geltend machen möchten, wenden Sie sich an uns.